Das Dossierverfahren

 

Am 24. Februar 2015 trafen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und die beiden Kirchen eine Vereinbarung, die zur Grundlage des sog. Dossierverfahrens wurde. Demnach können zentrale kirchliche AnsprechpartnerInnen zu Einzelfällen Dossiers beim BAMF einreichen, wo diese noch einmal auf individuelle Härten geprüft werden (s. hierzu die Pressemeldung der Deutschen Bischofskonferenz und die Bearbeitungshinweise des BAMF). Nach einer im ersten Jahr noch recht hohen Quote an eingereichten Dossiers und Anerkennungen als Härtefall wechselte jedoch Mitte 2016 die Prüfzuständigkeit innerhalb des BAMF von der Qualitätssicherung zum sog. Dublinreferat, zu jener Abteilung also, in der auch die Überstellungsbescheide erlassen werden. Daraufhin sank die Anerkennungsquote rapide. Viele Gemeinden reagierten, indem sie keine Dossiers mehr einreichten. Von den 1.561 Kirchenasylfällen mit Dublin-Bezug in 2017 wurde lediglich in rund der Hälfte der Fälle dem BAMF ein Dossier zur Prüfung vorgelegt.

Dies führte dazu, dass im Juni 2018 die Innenminister der Länder beschlossen, die ursprüngliche Vereinbarung und somit das Dossierverfahren zu verschärfen. Seit August 2018 galt: Das BAMF verlängerte die Frist zur Rücküberstellung in den zuständigen Mitgliedsstaat von 6 auf 18 Monate, wenn kein Dossier durch die kirchliche Ansprechperson eingereicht oder dieses abgelehnt worden war und der Flüchtling daraufhin das Kirchenasyl nicht verlassen hatte. Diese Verschärfung führte dazu, dass in einem Großteil der Kirchenasylfälle eine Fristverlängerung verhängt wurde. Zwar stellte sich im Laufe der Zeit heraus, dass die Verlängerung rechtlich nicht haltbar ist, doch das Ziel des BAMF, nämlich die Zahl der Kirchenasyle zu verringern, wurde vorübergehend erreicht. In 2018 belief sich die Zahl der Kirchenasylfälle noch auf 1.521, in 2019 waren es nur noch 635, in 2020 sogar nur noch 335 (was vermutlich auch mit dem Ausbruch der Corona-Pandemie zu tun hatte). Im Januar 2021 beendete das BAMF schließlich seine Praxis der Fristverlängerung, nachdem im Juni 2020 das Bundesverwaltungsgericht entschieden hatte, dass Menschen im Kirchenasyl nicht als "flüchtig" gelten und somit die Überstellungsfrist nicht auf 18 Monate verlängert werden kann. Die Zahlen stiegen wieder an: 2021 waren es 822 Kirchenasylfälle, 2022 1.243 und in 2023 wurde der Höchststand von 2.065 Fällen erreicht.

Die aktuellen Hinweise des BAMF zum Dossierverfahren finden Sie hier.

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