Das Bundesinnenministerium hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die umfangreichen Verschärfungen des europäischen Flüchtlingsrechts in deutsches Recht umgesetzt werden sollen. Nach Ansicht des Jesuiten-Flüchtlingsdienstes Deutschland geht der Gesetzentwurf aber bei den Regelungen zu der Inhaftierung von Schutzsuchenden sogar noch über die europäischen Vorgaben hinaus, berücksichtigt nicht die besonderen Bedürfnisse von besonders vulnerablen Menschen und enthält nicht die erforderlichen Bestimmungen zum Menschenrechtsschutz. Eine Stellungnahme des Jesuiten-Flüchtlingsdienstes an das Bundesinnenministerium, in der diese Kritik eingehend begründet wird, finden Sie hier.
1. Eine Grundsatzentscheidung für Gastfreundschaft
2.Grundlegende Elemente für eine gastfreundliche Unterbringung
3. Phasen der Unterbringung und Notfälle
Die ausführlichen Grundsätze hier
Wir alle wollen in einer Gesellschaft leben, die uns schützt, unterstützt und in der wir respektiert werden. Deswegen sind die Säulen unserer Gesellschaft Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte. Sie schützen jeden von uns und wir müssen sie schützen. Die Vielfalt unserer Gesellschaft – von Ideen zu Gedanken, von Herkunft zu Identität – ist unsere Stärke. Für die Rechte aller Menschen in unserer Gesellschaft einzutreten, stärkt auch unsere eigenen Rechte. Die aktuellen Debatten um asylrechtliche Verschärfungen widersprechen diesem Selbstverständnis.
Deutschland muss das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem der EU so umsetzen, dass die Menschenrechte von Flüchtlingen und Migrant:innen so weit wie möglich geschützt werden. Das fordert der Jesuiten-Flüchtlingsdienst Deutschland zusammen mit 25 anderen Organisationen in einem gemeinsamen Positionspapier. Hintergrund ist, dass das Bundesinnenministerium derzeit an einem Gesetzentwurf arbeitet, mit dem die Vorgaben aus der EU in deutsches Recht überführt werden sollen. Dabei muss, so die Organisationen, vor allem der Schutz besonders vulnerabler Personen sichergestellt und die Inhaftierung von Schutzsuchenden verhindert werden.
Weitere Einzelheiten können diesem Positionspapier entnommen werden.
Am 20. Juni wird der Kanzler mit den Ministerpräsident*innen über die Auslagerung von Asylverfahren und damit über die Aushöhlung des Flüchtlingsschutzes diskutieren. Im Rahmen eines Prüfauftrags äußern sich die meisten Sachverständigen zu solchen Plänen kritisch. Mit einem offenen Brief von über 300 Organisationen gibt es starken Protest.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) reichte gemeinsam mit Ärzte der Welt und 45 weiteren Organisationen, unter anderem dem JRS, eine förmliche Beschwerde bei der Europäischen Kommission ein. Damit rügt das Bündnis erneut die Meldepflicht, die seit über 30 Jahren Menschen ohne Papiere faktisch von jeder ärztlichen Versorgung ausschließt. Die aktuellen migrationspolitischen Entwicklungen lassen befürchten: Das Koalitionsversprechen, Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus endlich eine medizinische Basisversorgung zu ermöglichen, wird in dieser Legislaturperiode nicht eingelöst.
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Mehr Informationen zur aufenthaltsrechtlichen Meldepflicht und zur Beschwerde an die EU-Kommission finden Sie hier: https://freiheitsrechte.org/themen/soziale-teilhabe/ohne-angst-zum-arzt
Mehr Informationen zur Kampagne #GleichBeHandeln finden Sie hier: https://gleichbehandeln.de/
Das Grundrecht auf Asyl und der Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention sind als Menschenrechte die Basis unserer freiheitlichen und demokratischen Gesellschaften in Deutschland wie in der Europäischen Union. Wer daran rüttelt, höhlt das Fundament unseres Rechtsstaats aus. Mit Besorgnis stellen wir fest, dass im gesellschaftlichen und politischen Diskurs zum Thema Flucht und Migration eine zunehmend feindseligen Tendenz vorherrscht und fordern daher: hier lesen
Unter dem Motto „Ohne Papiere, aber nicht ohne Rechte!“ lag der Schwerpunkt auf den Menschen- und Grundrechten von Personen ohne regulären Status in Zeiten restriktiver Migrationspolitik. Angesichts der aufgeheizten gesellschaftlichen und politischen Migrationsdebatte wollte die Veranstaltung einen Beitrag zur faktenbasierten Diskussion leisten.
Lesen Sie hier die Pressemitteilung
Aktuelle Herausforderungen bei der Aufnahme geflüchteter Menschen machen mehr denn je deutlich: Es braucht eine gut funktionierende Asyl-, Aufnahme- und Integrationspolitik. Statt Geflüchtete gesellschaftlich und rechtlich auszugrenzen, ist ein Umdenken nötig, um ihre Aufnahme zu meistern und sich unserer Gesellschaft bietenden Chancen zu nutzen. Die derzeitigen Abschottungs- und Abwehrdiskussionen helfen dabei nicht. Sie halten Menschen auf der Flucht auch nicht davon ab, ein Leben in Sicherheit zu suchen.
Lesen Sie hier den 5-Punkte-Plan, den auch wir unterzeichnet haben.
Seit einigen Wochen werden beharrlich Sachleistungen und Leistungskürzungen für Geflüchtete gefordert. Dabei erhalten die Betroffenen schon jetzt vielfach lediglich die reduzierten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. In der Debatte werden Gruppen gegeneinander ausgespielt, und die Menschenwürde wird offen in Frage gestellt. Wir lehnen sozialrechtliche Verschärfungen ab und fordern: Das Asylbewerberleistungsgesetz muss abgeschafft und die Betroffenen müssen in das reguläre Sozialleistungssystem einbezogen werden.
Für die meisten Menschen ist es schwer vorstellbar, über Monate oder gar Jahre hinweg unfreiwillig von ihrer engsten Familie, also ihren Kindern, ihrer*m Ehe- oder Lebenspartner*innen, ihren Eltern und Geschwistern, getrennt zu leben. Für viele nach Deutschland geflüchtete Menschen und ihre Familien ist genau das die Realität.
Die Bundesregierung hat es sich in ihrem Koalitionsvertrag von 2021 zur Aufgabe gemacht, die aktuellen Einschränkungen beim Familiennachzug aufzuheben, damit geflüchtete Familien in Deutschland sicher zusammenleben können und nicht jahrelang getrennt bleiben.
Fast zwei Jahre nach Verabschiedung des Koalitionsvertrags steht die Umsetzung dieser Versprechen weiterhin aus.
Lesen Sie hier das gemeinsame Statement von 33 Organisationen
Das Bundesministerium des Innern hat auch an den JRS einen Gesetzentwurf geschickt, mit dem Georgien und die Republik Moldau als "sichere Herkunftsstaaten" eingestuft werden sollen. Es wurde uns damit Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Mit diesem Schreiben hat Stefan Keßler diese Vorgehensweise und den Inhalt des Gesetzentwurfs kritisch kommentiert.
In der Europäischen Union droht der Versuch, ein gemeinsames Asylsystem zu entwickeln, faktisch an den nationalen Egoismen zu scheitern. Nur bei der Abwehr von Schutzsuchenden an den europäischen Außengrenzen scheint man noch Einigkeit herstellen zu können. Die gemeinsamen Regeln zu Aufnahme und Schutz jedoch werden entweder sukzessive aufgeweicht oder gar vollkommen missachtet.
Vor diesem Hintergrund haben das Kommissariat der deutschen Bischöfe - Katholisches Büro in Berlin, der Jesuiten-Flüchtlingsdienst Deutschland und der Deutsche Caritasverband ein „Non-Paper“ verfasst, in dem ein praktikables Gemeinsames Europäisches Asylsystem (GEAS) skizziert wird. Bei dem Papier handelt es sich nicht um eine abschließende Position oder Stellungnahme, sondern um einen Vorschlag, der den politischen Diskurs um das GEAS neu anregen und weiterentwickeln soll.
Das „Non-Paper“ enthält insbesondere Vorschläge
Die Autorin und die Autoren des Papiers hoffen, dass mit diesen Vorschlägen der aktuelle Stillstand in der Diskussion überwunden und praktische Lösungen für tatsächliche Probleme entwickelt werden können.
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an Stefan Keßler, Stellv. Direktor, Referent für Politik und Recht, Sozial- und Verfahrensberatung
Viele Geflüchtete erhalten zum Leben lediglich Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – und damit weniger als das neue Bürgergeld, das laut Gesetz das menschenwürdige Existenzminimum sicherstellen soll. Aber die Menschenwürde kennt nicht zweierlei Maß. Menschenrechtsorganisationen, Wohlfahrtsverbände und Anwält*innenverbände fordern gleiche Standards für alle: Das Asylbewerberleistungsgesetz muss abgeschafft werden. Die Betroffenen müssen in das reguläre Sozialleistungssystem eingegliedert werden.
Seit dem 1. Januar 2023 erhalten materiell bedürftige Menschen in Deutschland das sogenannte Bürgergeld. Das Bürgergeld tritt an die Stelle der bisherigen Hartz-IV-Leistungen. Geflüchtete wurden dabei allerdings nicht mitgedacht: Denn wie schon bei Hartz IV bleiben asylsuchende und geduldete Menschen auch vom Bürgergeld ausgeschlossen. Statt des regulären Sozialrechts gilt für sie das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
In der Abschiebungshaft wird einer Person die Freiheit entzogen, ohne dass sie eine Straftat begangen hat. Die Haft sichert lediglich die Abschiebung, also den Vollzug eines Verwaltungsaktes. Mit diesem Freiheitsentzug wird massiv in die Grundrechte der betroffenen Person eingegriffen; in unserem Rechtsstaat werden deshalb an einen Haftbeschluss hohe formale und inhaltliche Anforderungen gestellt. Diesen Anforderungen wird die Praxis in der Abschiebungshaft häufig nicht gerecht; valide Schätzungen gehen von rund 50 % fehlerhaften Inhaftierungen aus. Bei einer derart hohen Fehlerquote drohen rechtsstaatliche Grundsätze ihre generelle Gültigkeit zu verlieren. Eine Ursache für die Fehlerquote ist, dass Betroffene, die oftmals mittellos sind und denen es an System- und Sprachkenntnissen fehlt, ohne professionellen Beistand vor Gericht keine Chance haben, ihre Grundrechte zu verteidigen. Um den Rechtsstaat durchzusetzen und das Leid der Betroffenen zu mindern, braucht es eine Pflichtbeiordnung von Anwält:innen. Sie kann für Waffengleichheit sorgen und eine effektive Kontrolle der Haftanträge und Gerichtsbeschlüsse ermöglichen.
Die über 20 unterzeichnenden Organisationen und Verbände beraten und begleiten Geflüchtete und Migrant:innen in In- und Ausland täglich selbst oder durch Partnerorganisationen in ihren Familiennachzugsverfahren oder setzen sich politisch für ihre Belange ein. Hierbei erleben wir, wie die jahrelangen Verfahren, die vielen Hürden und die gesetzlichen Verschärfungen der letzten Jahre die Menschen zermürben und Inklusion oft unmöglich machen. Wir fordern die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen deshalb mit Nachdruck auf, die im Koalitionsvertrag angekündigten Verbesserungen beim Familiennachzug in dem nächsten Gesetzesentwurf vollumfänglich umzusetzen. Dabei muss der Verwirklichung des Grundrechts auf Familienleben der Betroffenen und der vorrangigen Achtung des Kindeswohl der beteiligten Kinder die oberste Priorität eingeräumt werden.
Vorschlag für die Einschränkung der Übermittlungspflicht im Bereich Gesundheitsversorgung für Menschen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität des Katholischen Forums "Leben in der Illegalität". Der JRS ist Mitglied und hat an diesem Vorschlag mitgewirkt.
Die Neuregelungen im Themenbereich Chancenaufenthaltsrecht (neuer § 104c AufenthG; Änderungen der §§ 25a und 25b AufenthG) sind im Grundsatz sehr zu begrüßen, bedürfen aber mehrerer Änderungen und Klarstellungen, um in der Praxis die gewünschte Wirksamkeit
zu erhalten.
Die Neuregelungen zum Ausweisungs- und Abschiebungshaftrecht sind zu verwerfen, weil sie mit höherrangigem Verfassungs- und Unionsrecht nicht übereinstimmen. Besonders im Abschiebungshaftrecht besteht anderweitiger dringender Änderungsbedarf.
Der Text, der von der Migrationskommission der Deutschen Bischofskonferenz erarbeitet wurde, gibt theologische und praktische Orientierungen für ein neues pastorales Handlungsfeld: die Seelsorge für Schutzsuchende, die nach der Ankunft in Deutschland in großen Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind und nach Beistand suchen.
Dieses Pastoralkonzept nimmt auch Anleihen beim Konzept zur Flüchtlingsseelsorge des JRS.
In den Wäldern an der polnisch-belarussischen Grenze harren gegenwärtig geflüchtete Menschen, unter ihnen Kinder und Familien, unter unmenschlichen Bedingungen aus. Ihre Kinder- und Menschenrechte werden mit Füßen getreten. Sie sind vor Verfolgung in der Heimat, Gewalt und Perspektivlosigkeit geflohen und suchen Zugang zu einem rechtsstaatlichen Asylverfahren. An der polnisch-belarussischen Grenze, aber auch an der bosnisch-kroatischen Grenze, reagieren die EU und ihre Mitgliedsstaaten mit Abweisung, illegalen Pushbacks und dem Bau neuer Zäune. Kinder und Familien dürfen nicht zum Opfer regionaler Macht- und europäischer Abschottungspolitik werden. Deshalb hat der JRS gemeinsam mit vielen anderen Organisationen die bestehende und die künftige Bundesregierung aufgefordert, sofort tätig zu werden, um das Leid der Kinder und Familien an den europäischen Außengrenzen zu lindern.
Der Vorsitzende der Migrationskommission der Deutschen Bischofskonferenz und Sonderbeauftragte für Flüchtlingsfragen, Erzbischof Dr. Stefan Heße (Hamburg), appelliert an die Bundesregierung und die europäischen Partner, sich für eine humanitäre Lösung der Notlage im polnisch-belarussischen Grenzgebiet einzusetzen. Zur politischen Situation bemerkt Erzbischof Dr. Heße: „Man kommt um die Einsicht nicht herum: Die skrupellose Regierung von Belarus hat es geschafft, die Europäische Union und besonders unsere polnischen Nachbarn in eine politisch schwer auflösbare Situation zu manövrieren. Nach Art von Schleusern hat sie Tausende schutzsuchende Menschen, die vor allem aus den Katastrophengebieten des Nahen Ostens stammen, in die Grenzregion zwischen Belarus und Polen gebracht und sie dort stranden lassen: im späten Herbst ohne Dach über dem Kopf, ohne Verpflegung, ohne medizinische Versorgung. Dies ist ein unglaublicher Missbrauch der Leiden von Menschen, die – nach allem, was sie bereits erlebt haben – zu Opfern eines machtpolitischen Ränkespiels herabgewürdigt werden.“ Einmal mehr zeige das Lukaschenko-Regime sein menschenverachtendes Gesicht.
Ohne Angst zum Arzt zu gehen – das ist in Deutschland für Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus nicht möglich. Zusammen mit mehr als 44 weiteren Organisationen fordert der Jesuiten-Flüchtlingsdienst Deutschland mit der Kampagne „GleichBeHandeln“ daher eine Gesetzesänderung.
Die Coronapandemie hat deutlich gemacht, wie wichtig das Recht auf Gesundheitsversorgung ist, sowohl für jeden einzelnen Menschen als auch für die gesamte Gesellschaft. Dieses Recht wird jedoch Hunderttausenden in Deutschland verwehrt. Denn der Paragraph 87 des Aufenthaltsgesetzes verpflichtet das Sozialamt, Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel umgehend an die Ausländerbehörde zu melden, wenn sie eine Kostenübernahme für medizinische Leistungen beantragen. Aus der begründeten Angst vor Abschiebung heraus vermeiden es daher Menschen, die teils schon jahrelang in der Mitte unserer Gesellschaft als Nachbar*innen, Kund*innen, Dienstleister*innen und Mitschüler*innen leben, sich ärztlich behandeln zu lassen. Die Folgen: Covid-19-Infektionen werden nicht entdeckt, lebensbedrohliche Erkrankungen bleiben unbehandelt, Schwangere können nicht zur Vorsorgeuntersuchung gehen, Kinder erhalten keine medizinische Grundversorgung.
Das Bündnis fordert den Gesetzgeber auf, den Paragraph 87 des Aufenthaltsgesetzes schnellstmöglich zu ändern, und ruft alle Parteien auf, sich dafür einzusetzen. Pater Claus Pfuff SJ, der Direktor des Jesuiten-Flüchtlingsdienstes, betont: „Die Kampagne GleichBeHandeln ist ein Ausdruck praktischer Solidarität. Und sie tut uns allen gut: Denn nur wenn jede Person ihre elementaren Rechte angstfrei wahrnehmen kann, wird unsere Gesellschaft lebenswert.“ Die Petition und weitere Informationen zur Kampagne finden Sie auf www.gleichbehandeln.de.
Mit der Bundestagswahl am 26. September 2021 wird auch darüber entschieden, wie es mit der deutschen Flüchtlings- und Migrationspolitik weitergehen soll. Der JRS hat die relevanten Aussagen in den Wahlprogrammen von fünf der im Bundestag bereits vertretenen Parteien hier zusammengestellt.
Das erschütternde Versagen bei der Rettung von Menschen aus Afghanistan macht deutlich: Wir brauchen eine andere Flüchtlings- und Migrationspolitik. Die Nöte und Rechte von Menschen müssen im Mittelpunkt stehen. Deshalb unterstützt der Jesuiten-Flüchtlingsdienst zusammen mit rund 50 Organisationen den Aufruf „Solidarität entgrenzen: #offengeht“. Lesen Sie hier den Aufruf
Der Klimawandel zerstört schon jetzt in vielen Ländern die Grundlagen für das Überleben von Menschen. Außerdem führt er zu Krisen und bewaffneten Auseinandersetzungen um die knapper werdenden Ressourcen. So treibt er immer mehr Menschen auf die Flucht. Der Jesuiten-Flüchtlingsdienst trifft weltweit in vielen Flüchtlingslagern auf diese Menschen und setzt sich für sie ein.
Am 9. Juli 2021 ist die deutsche Übersetzung eines Dokumentes aus dem Vatikan zu diesem Thema veröffentlicht worden: Die „Pastoralen Orientierungen zu Klimavertriebenen“ nimmt die Erfahrungen katholischer Organisationen aus ihrer Arbeit zu „Klimakrise und Vertreibung“ auf und gibt Anregungen für das Handeln von Kirche, Politik und Zivilgesellschaft zur Unterstützung von Klimavertriebenen.
Das Dokument kann auf https://www.dbk-shop.de/de/publikationen/verlautbarungen-apostolischen-stuhls/pastorale-orientierungen-klimavertriebenen abgerufen werden.
Der JRS Europe präsentiert die Ergebnisse und Lehren aus einer Bestandsaufnahme der Auswirkungen von Covid-19 auf die Abschiebungshaft in sieben EU-Ländern (Belgien, Deutschland, Italien, Malta, Rumänien, Portugal, Spanien). Der Bericht kritisiert schlechte Praktiken, hebt einige positive Entscheidungen auf nationaler Ebene hervor und gibt Empfehlungen an nationale Behörden und die EU-Institutionen, was während und nach der Pandemie zu tun ist.
Menschen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität nehmen aus Angst vor der Weitergabe ihrer Daten an die Ausländerbehörden und einer dann drohenden Abschiebung medizinische Hilfe oftmals überhaupt nicht oder viel zu spät in Anspruch. Damit werden Krankheiten verschleppt, chronifizieren sich oder werden mangels frühzeitiger Behandlung zu schwer heilbaren Zuständen. Gerade die Covid-19-Pandemie macht deutlich, wie gefährlich es werden kann, wenn Menschen sich nicht trauen, medizinische Hilfe zu suchen. Im Rahmen eines aktuellen Gesetzgebungsverfahren hat deshalb der Jesuiten-Flüchtlingsdienst dem Bundesinnenministerium vorgeschlagen, im Aufenthaltsgesetz die Pflicht zur Datenübermittlung an Ausländerbehörden stark einzuschränken. Unsere Stellungnahme an das BMI finden Sie hier
Der Migrations- und Asylpakt: Um einen Neuanfang zu ermöglichen und Fehler der Vergangenheit zu vermeiden, müssen problematische Aspekte adressiert und positive Aspekte ausgeweitet werden
Das Bekenntnis zu einem menschlicheren Schutzansatz und die Betonung der Tatsache, dass Migration notwendig und positiv für Europa ist, mit der die Europäische Kommission den Pakt zu Migration und Asyl auf den Weg gebracht hat, ist zu begrüßen. Allerdings spiegelt sich diese Rhetorik nur spärlich in den entsprechenden Vorschlägen wider. Anstatt mit den Fehlern des bisherigen EU-Ansatzes zu brechen und einen echten Neuanfang zu bieten, läuft der Pakt Gefahr, den Fokus auf Auslagerung, Abschreckung, Abschottung und Rückführung noch zu verschärfen. Lesen Sie hier weiter.
11. September 2020 Der JRS und verschiedene andere Organisationen plädieren in einem offenen Brief an Bundeskanzlerin Merkel für rasche Hilfsmaßnahmen zugunsten der Opfer der Brandkatastrophe auf der griechischen Insel Lesbos und einen nachhaltigen Wandel in der europäischen Flüchtlingspolitik.
Im Lager Moria lebten vor der Katastrophe über zwölftausend Menschen, circa das Fünffache der offiziellen Kapazität. Sie lebten dort seit Monaten, zum Teil seit Jahren, unter erschütternden Bedingungen, zermürbt von der Perspektivlosigkeit. Mit Verbreitung der Corona-Pandemie wurden sie ab Mitte März 2020 völlig isoliert.
Die beschämende Lage in dem Lager und die Brandkatastrophe sind direktes Ergebnis einer verfehlten europäischen Flüchtlingspolitik – jetzt muss die EU den betroffenen Menschen endlich helfen! Deutschland hat aktuell die EU-Ratspräsidentschaft inne. Lesen Sie weiter
3. Juli 2020 Der JRS hat sich einer von PRO ASYL, der Diakonie Hessen und dem Initiativausschuss für Migrationspolitik in Rheinland-Pfalz initiierten Erklärung angeschlossen.
Menschen sind gekommen. Und Menschen haben sie aufgenommen. Schon das allein ist eine Erfolgsgeschichte. Dieser lange Sommer der Flucht im Jahr 2015 traf auf eine lebendige, Humanität, Empathie und die Idee der Menschenrechte verwirklichende Zivilgesellschaft.Und dann wurde aus der Aufnahme Geflüchteter sogar noch in vielen anderen Hinsichten ein Erfolg. Lesen Sie hier die Erklärung
25. Juni 2020 Der JRS ist unter den Erstunterzeichnenden der Aktion “Bayernplan für eine soziale und ökologische Transformation”, die heute durch Übergabe einer Petition an Ilse Aigner, Präsidentin des Bayerischen Landtags, gestartet wurde.
An den Bayerischen Landtag wird appelliert, die Bayerische Staatsregierung aufzufordern, die soziale und ökologische Transformation im Freistaat zu verwirklichen. Dazu soll ein entsprechendes Konzept auf der Basis eines breit angelegten Dialogprozesses und einer parlamentarischen Anhörung entwickelt und mit den zuständigen Gremien auf Bundes- und Europaebene abgestimmt werden.
Hier können Sie die Begründung lesen und die Petition unterschreiben.
21. April 2020 Gemeinsam mit 43 anderen Organisationen hat der Jesuiten-Flüchtlingsdienst den Berliner Senat und das Abgeordnetenhaus aufgefordert, schnell Flüchtlinge von den griechischen „Hotspots“ in Berlin aufzunehmen. Angesichts der katastrophalen Verhältnisse in den griechischen Lagern und der Überforderung der dortigen Behörden ist es nicht verantwortbar, wenn lediglich einige Kinder in andere europäische Staaten übernommen werden. Berlin hat die Möglichkeit, Schutzsuchende zu übernehmen. Von dieser Möglichkeit muss jetzt Gebrauch gemacht werden. Lesen Sie hier weiter