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Bei der Debatte über Flucht und Migration muss es um die einzelnen Menschen und ihre Potentiale gehen, nicht um Zahlen
Am kommenden Sonntag, dem 29. September, begeht die Katholische Kirche den 110. Welttag des Migranten und Flüchtlings. Aus diesem Anlass wirbt der Jesuiten-Flüchtlingsdienst Deutschland für eine andere politische Debatte über die Aufnahme von Flüchtlingen in Deutschland. Die jüngsten Wahlergebnisse zeigen: Es ist für demokratische Parteien unmöglich, mit Erfolg die Rechtspopulisten rechts zu überholen. „Stattdessen müssen die einzelnen Menschen mit ihren Fähigkeiten und Bedürfnissen in den Vordergrund gestellt werden“, erklärt Stefan Keßler, Direktor des Jesuiten-Flüchtlingsdienstes Deutschland.
In der Abschiebungshaft wird einer Person die Freiheit entzogen, ohne dass sie eine Straftat begangen hat. Die Haft sichert lediglich die Abschiebung. Abschiebungshaft löst großes Leid aus:
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun entschieden, dass Menschen in der Abschiebungshaft mehr Freiheiten genießen müssen als Menschen im Strafvollzug. In der Abschiebungshaft darf es nur die Einschränkungen geben, die für die Sicherstellung der Abschiebung unverzichtbar sind. In einem Beschluss vom 26. März 2024 – XIII ZB 85/22 -, der erst vor kurzem zugestellt wurde, ging es um einen Mann, der in der bayerischen Abschiebungshafteinrichtung Hof einsaß und dort vom Jesuiten-Flüchtlingsdienst betreut wurde. Der BGH hat festgestellt, dass die Haftbedingungen in Hof strenger sind als es für die Sicherstellung der Abschiebung dringend notwendig wäre. Damit wurde EU-Recht verletzt, vor allem die sogenannte Rückführungsrichtlinie.
Morgen, am 27. Februar 2024, wird eine seit langem bestehende Gesetzeslücke endlich geschlossen: Dann wird ein neuer § 62d des Aufenthaltsgesetzes in Kraft treten. Dieser schreibt vor, dass Menschen, die in Abschiebungshaft genommen werden sollen, in diesem Verfahren auf jeden Fall eine Anwältin oder einen Anwalt als Beistand erhalten müssen.
Mehr als 50 Organisationen fordern den Bundestag sowie die Bundesminister*innen Nancy Faeser, Dr. Marco Buschmann und Lisa Paus auf, Menschen, die sich in Abschiebehaft befinden, Anwält*innen zur Seite zu stellen und das gesetzlich vorzuschreiben. Dass dies bislang nicht verpflichtend ist, sei „eines Rechtsstaates unwürdig“, so die Unterzeichner eines Positionspapiers.
Ohne Angst zum Arzt zu gehen – das ist in Deutschland für Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus nicht möglich. Zusammen mit mehr als 44 weiteren Organisationen fordert der Jesuiten-Flüchtlingsdienst Deutschland mit der Kampagne „GleichBeHandeln“ daher eine Gesetzesänderung.