• Jana Jergl berät beim JRS Abschiebehäftlinge in den Einrichtungen Erding und Eichstätt
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JRS verhindert unrechtmäßige Abschiebung eines Palästinensers

Der Jesuitenflüchtlingsdienst (JRS) hat die unrechtmäßige Rückschiebung eines jungen Palästinensers nach Ungarn verhindert und seine Freilassung aus der Abschiebehaft erreicht. In Ungarn hätte ihm „mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung gedroht“, so das Verwaltungsgericht in seinem Eilbeschluss. Eingesetzt für den jungen Mann hatte sich Jana Jergl, die für den JRS Abschiebehäftlinge in den EInrichtungen Erding und Eichstätt berät.

Amir Haifi, der anders heißt, erschien am 7. September erstmals in ihrer Beratung. Erst vor wenigen Tagen war er an der deutschen Grenze von der Bundespolizei festgenommen worden. Im Haftbeschluss des zuständigen Amtsgerichtes heißt es, dass Fluchtgefahr bestehe, da der Betroffene den für ihn zuständigen Mitgliedsstaat Ungarn verlassen habe und nicht bereit sei, in diesen freiwillig zurückzukehren - eine Standardargumentation in Abschiebungshaftfällen. Nach Ungarn war der Student Ende August mit einem Visum eingereist, nachdem er zuvor aus seiner Heimat Gaza/Palästina geflohen war. Dort sei in seiner unmittelbaren Nähe wieder einmal eine Wohngegend beschossen worden, sagt er. Er habe lange gespart, um sich die Flucht leisten zu können. Den meisten Palästinenserinnen und Palästinensern bleibt diese Möglichkeit verwehrt.

Nach der so genannten Dublin-Verordnung ist in der Europäischen Union das Ersteinreiseland für ein Asylverfahren zuständig. Da Ungarn schon seit Jahren wegen seines Umgangs mit Geflüchteten in der Kritik steht, sagte der JRS in diesem Fall anwaltliche Hilfe zu. Der Jesuitenflüchtlingsdienst arbeitet eng mit einem Team von Anwälten zusammen, vermittelt einzelne Fälle und erstattet eine Honorarpauschale, wenn ein Verfahren verloren wird. Zwei der Anwälte sprachen sich im Fall Haifi ab: Peter Fahlbusch legte Haftbeschwerde ein, und Michael Brenner hielt sich für das Asylverfahren bereit.

Am 10. Oktober wurde Haifi der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zugestellt. Sein Asylantrag wurde als unzulässig abgelehnt und die Abschiebung nach Ungarn angeordnet. Noch am nächsten Tag erhob Anwalt Brenner Klage in Verbindung mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht München. Am 17. Oktober wurde dem Eilantrag stattgegeben. Das Gericht verwies auf frühere Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs sowie zahlreicher anderer Verwaltungsgerichte zur Situation in Ungarn, außerdem auf die europäische Rechtsprechung. Es warnte vor einer unmenschlichen und entwürdigenden Behandlung in Ungarn, die mit der Grundrechtecharta der Europäischen Union nicht vereinbar sei, und sprach von seit Jahren bestehenden systemischen Mängeln, von Beschränkungen beim Zugang zum Asylverfahren, von der Nichteinhaltung rechtsstaatlicher Verfahrensbedingungen.

Anwalt Fahlbusch beantragte daraufhin Haftentlassung, und Amir Haifi wurde noch am selben Tag dem Ankunftszentrum für Flüchtlinge in München zugewiesen. Deutschland ist nun für sein Asylverfahren zuständig.

Der Fall macht nach Ünberzeugung des JRS erneut die Notwendigkeit deutlich, dass verpflichtend Anwälte den Menschen in der Abschiebungshaft zur Seite gestellt werden. Ohne professionelle Hilfe hätte Haifi länger in Haft bleiben müssen und wäre rechtswidrig nach Ungarn abgeschoben worden. Vor dem Hintergrund zahlreicher ähnlicher Fälle fordert der JRS im Bündnis mit über fünfzig Organisationen eine gesetzliche Regelung ein, die dafür sorgt, dass Menschen in Abschiebungshaft von Anfang an anwaltliche Hilfe bekommen. 

Mehr erfahren zur Forderung nach verpflichtenden Anwälten

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