• Pater Alt richtet sich an die Mahnwache vor dem ersten Verhandlungstag in München
  • Straßenblockade am Stachus: P. Alt, Dr. Huth und Luca Thomas (v.r.n.l.)
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P. Jörg Alt SJ wegen Straßenblockade verurteilt

Wegen Beteiligung an einer Straßenblockade für mehr Klimaschutzmaßnahmen hat das Amtsgericht München P. Jörg Alt SJ und zwei Aktivisten verurteilt. Die Richterin sah den Tatbestand der Nötigung erfüllt. Mit ihrem Strafmaß blieb sie allerdings deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft und erließ gegen Pater Alt zehn Tagessätze zu jeweils einem Euro. Für die beiden Mitangeklagten fiel die Summe mit 150 und 400 Euro etwas höher aus. 

Pater Alt, die Wissenschaftlerin Dr. Cornelia Huth und der Student Luca Thomas hatten mit der Gruppe „Scientist Rebellion“ am 28. Oktober 2022 vor dem Justizpalast am Münchner Karlsplatz eine Fahrbahn blockiert und sich nach kurzen Vorträgen auf die Straße gesetzt. Mit der Aktion wollten sie Politik und Gesellschaft zu entschiedenerem Handeln gegen die Erderhitzung bewegen. Durch die Blockade wurde der Autoverkehr rund um den Stachus für etwa 90 Minuten beeinträchtigt. P. Alt klebte sich mit einer Hand auf dem Asphalt fest, eine Rettungsgasse wurde ermöglicht.

Protestaktion nicht generell ungeeignet

In ihrer Urteilsbegründung zeigte die Richterin Verständnis für die Motive der „drei hochgebildeten Angeklagten“. Niemand streite ab, dass sie sich für das Richtige einsetzen. Auch die Protestaktion bezeichnete sie als nicht generell ungeeignet für das Ziel des Klimaschutzes. Die Richterin ging dabei auf den von den Angeklagten vorgebrachten Zeitdruck für Klimaschutzmaßnahmen ein. Es könne durchaus sein, dass die Politik erst aufwache, wenn es zu spät sei.

Allerdings verwies die Richterin auf ihren begrenzten Handlungsspielraum angesichts der bestehenden Rechtsprechung. Für ihr Urteil sei die Länge der Störung ein zentraler Punkt gewesen, obwohl es hierfür keine klaren Maßstäbe gebe. Einen rechtfertigenden Notstand habe sie nicht erkennen können. Bei der Abwägung habe sie das Demokratiegebot höher als das ebenfalls im Grundgesetz verankerte Klimaschutzgebot gewichtet. Abschließend bedankte sich die Richterin bei den Angeklagten für ihr kooperatives Verhalten während der zwei Verhandlungstage.

Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert und legte für ihre Mandanten Rechtsmittel ein. Die Angelegenheit sei von grundsätzlicher Bedeutung, erklärten sie zur Begründung. Die Aktion habe sich im Rahmen von Recht und Gesetz bewegt. Außerdem habe die Richterin in ihrem Urteil selbst Unsicherheiten angesprochen, die durch höhere Instanzen geklärt werden müssten.

Mahnwache vor dem Gericht

Vor dem ersten Verhandlungstag am 3. Mai hatte vor dem Gerichtsgebäude eine Mahnwache stattgefunden. Unter dem Motto: „Klima schützen ist kein Verbrechen“ solidarisierten sich Mitglieder des Jesuitenordens sowie der Gruppen „Scientist Rebellion“ und „Extinction Rebellion“ mit den Angeklagten und machten darauf aufmerksam, dass das Problem aus ihrer Sicht nicht der Protest, sondern das fehlende Handeln der Politik gegen den Klimawandel ist.

(Quellen: KNA, jesuiten.org)

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