Konzernverantwortungsinitiative aus theologischem Blickwinkel

Bei der Abstimmung zur Konzernverantwortungsinitiative (KVI) stehen sich aus theologischem Blickwinkel zwei Vorstellungen gegenüber: einerseits die letztlich prophetische Kritik an Götzen, anderseits die tief verankerte Überzeugung, dass Unternehmen ihr Vorgehen selbst definieren und begrenzen sollen.

Ob die Diskussion im Vergleich zu Diskussionen vor ähnlichen eidgenössischen Abstimmungen überdurchschnittlich hitzig geführt wurde, ist schwierig zu beurteilen. Das Gedächtnis ist in solchen Fällen trügerisch. Aber einige Entwicklungen der letzten Monate haben die Auseinandersetzungen zur Konzernverantwortungsinitiative (KVI) sicher aufgeladen: Da sind einmal die Forschungsergebnisse über die Zusammenarbeit der offiziellen Schweiz mit Kolonien und dem Apartheidregime Südafrikas oder die verbreitete Irritation über die Schlagzeilen von internationalen Rohstoff-Firmen mit Schweizer Sitz. Da ist die Vorahnung, dass nach dem heftigen Streit über den Umgang der Schweiz mit den nachrichtenlosen Vermögen Mitte der 1990er Jahre die Schweiz bald erneut am Pranger der Weltöffentlichkeit steht, diesmal wegen ihres Umgangs mit genau diesen Firmen. Auch Trauer mag untergründig mitschwingen. Darüber, dass in der Welt nicht mehr eidgenössische Traditionsmarken wie BBC, Sulzer oder Von Roll den guten Ruf der Schweizer Wirtschaft begründen, sondern dass 24 000 internationale Holding- und Domizilgesellschaften, darunter auch 500 Rohstoff- und Ölfirmen, die Standortvorteile der Schweiz nützen. Hinzu kommt, dass seit mehreren Jahren in Mitteleuropa generell eine wachsende allgemeine Gereiztheit und eine erhöhte Erregungsbereitschaft auszumachen sind. Auch der bange oder faszinierte Blick auf die USA, ihren Präsidenten, dessen Tabubrüche und dessen Anhänger hat den Puls vieler Menschen hierzulande nicht gesenkt. Und schliesslich schlägt Papst Franziskus in der Katholischen Kirche einen Ton an, der geprägt ist von den rauen Auseinandersetzungen in seiner argentinischen Heimat und nicht selten markant populistisch Partei nimmt für die Armen und Ausgebeuteten. Vor diesem Hintergrund müssen sich die durch Covid 19 belasteten, dünnhäutiger gewordenen Wählerinnen und Wähler mit der symbolisch bedeutsamen Materie der KVI befassen.

Gewichtige Argumente auf beiden Seiten

Ich rechne nicht damit, dass die Initiative angenommen wird. Der Politologe Michael Hermann nennt einige Gründe für deren Ablehnung. Und wie immer dürften sich in den Umfragen viele Befragte nach den Hoffnungen und vermuteten Präferenzen der Befrager gerichtet und gesagt haben, dass sie Ja stimmen werden, obwohl sie dann ein Nein in die Urne legen werden.

Viele Argumente von beiden Seiten sind in den letzten Wochen endlos wiederholt worden. Sowohl bei den KVI-Befürworterinnen als auch bei den Gegnern finden sich ernstzunehmende Voten. Ich denke zum Beispiel an die befürwortenden Ausführungen des renommierten, Novartis-nahen Soziologen Klaus M. Leisinger, an die bedacht daherkommenden Einwände des auch im linken Lager geschätzten Zuger FDP-Ständerats Mathias Michel oder an das ebenfalls ablehnende, überlegte Votum meines evangelisch-reformierten Kollegen Stephan Jütte.

Alte Kampfmär von den ausländischen Jesuiten

Wunderlich ist allerdings, dass es mehrere Faktenchecks gibt, etwa jenen der Berner PR-Agentur furrerhugi, der auch von Tamedia verbreitet wird, jenen der Operation Libero oder den Überblick des Tages-Anzeiger. Und noch wunderlicher war jener Unternehmer, der schon im Mai die alte Kampfmär von den ausländischen Jesuiten reaktivierte, welche sich im Verbund mit globalen Mächten in innere Angelegenheiten der Schweiz einmischen würden. Er scheint nicht zu wissen, wie sich die Jesuiten gegenwärtig organisieren, und ist offenbar der Meinung, dass Konzerne transnational agieren dürfen, kirchliche Ordensgemeinschaften aber nicht. Seine Mär entspricht dem sonstigen Niveau seiner Stellungnahme.

Prophetischer Protest einerseits

Mittlerweile produziert die NZZ seit mehreren Wochen in hoher Kadenz Beiträge gegen die KVI. Was ist passiert, dass dieses Leitmedium, dem innerhalb der Schweizer Presse eine normative Bedeutung zukommt, fast immer in die selbe Richtung zielt?

Offensichtlich werden vor dieser Abstimmung zentrale Grundgegebenheiten in Frage gestellt und als gefährdet betrachtet. Offensichtlich sind entscheidende Akteure der Auffassung, dass es jetzt wirklich um etwas Wichtiges geht, und verlieren ihre gewohnte Gelassenheit. Theologisch gesprochen bewegen sich Geister. Es lohnt sich, diese Bewegungen etwas näher anzuschauen.

Es sind nicht einfach zwei Heerlager, die gegeneinander antreten, wie Klaus Stöhlker gewohnt martialisch wehklagt. Vielmehr liegt es nahe zu vermuten, dass in der Diskussion um die KVI zwei helvetische, letztlich theologisch genährte Selbstverständnisse, ja sogar Weltanschauungen aufeinanderprallen.

Auf der einen Seite steht ein Verständnis, das mehr oder weniger diffus geprägt ist von der Klage und dem Protest gegen reiche Unterdrücker und ihre Götzen. Seine Wurzeln hat dieses Verständnis bei den jüdischen Propheten des Ersten Testamentes und den frühchristlichen Kritikern des Reichtums. Jon Sobrino SJ, ein Jesuit aus El Salvador schrieb einmal: «Es gibt wirklich Götzen. Sie treten mit allen Merkmalen des Göttlichen auf: als absolute Wirklichkeit, mit totalem Anspruch, mit Unnahbarkeit, mit einem Heilsangebot für ihre Gläubigen, die sie gleichzeitig entmenschlichen. Und vor allem fordern sie Opfer, um weiterhin bestehen zu können. Das sind, was wir Götzen nennen (…): die Götzen des Reichtums, der Verabsolutierung des Kapitals (dies ist der erste und oberste der Götzen, weil er allen anderen hervorbringt) und der Ideologie der Nationalen Sicherheit.»

So explizit, wie es Sobrino vor 30 Jahren im Blick auf das bürgerkriegsversehrte El Salvador formuliert hatte, wird es hierzulande kaum ausgedrückt. Doch aus den Wortmeldungen säkularer Kritiker gegen die rücksichtslose Tiefsteuerpolitik der Schweiz, die Unternehmen anlockt, welche in den Ländern des globalen Südens Menschenrechtsverletzungen und Umweltverletzung zu verantworten haben, ist latent immer noch diese Götzenkritik herauszuhören.

Dennoch, bei allem gemeinsamen reformierten und katholischen, biblisch inspirierten, machtlosen Wachen und Beten, bei aller Freude über das vereinte Vorgehen vieler reformierten, katholischen und freikirchlichen Gemeinden, die ich mit Matthias Hui teile, hätte ich mir das Auftreten der Katholischen Kirche in der Debatte teilweise nachdenklicher und weniger «auftrumpfend» gewünscht. Denn bei ihr ist das Engagement für die KVI und überhaupt ihre prophetische Kraft leider nach wie vor unterminiert. Es steht unter Verdacht und bietet Angriffsflächen aufgrund der Skandale und der Reformunfähigkeit der Kirche.

Eigenverantwortliche Marktwirtschaft anderseits

Auf der anderen Seite steht eine Sicht, in welcher die Schweiz eine redliche Maklerin in der Nachfolge des schaffigen Dieners aus dem Matthäus-Evangelium ist (Mt 25,14-30). Er erwirtschaftet aus dem anvertrauten Erbe das Doppelte und wird von Gott dafür belohnt. In dieser Sicht ist die Schweiz sowohl Wahrerin der humanitären Tradition als auch Hort der direkten Demokratie und Land mit einer exemplarischen, sozial orientierten Wirtschaft. Da sind es die Unternehmen selbst, die den Rahmen ihrer Strategien und ihres Handelns definieren. Andere Kräfte, auch die Politik sollen sich faktisch zurückhalten.

Wie bei biblischen Dämonenaustreibungen

Es geht jetzt, wie es Carlos Hanimann in der «republik» auf den Punkt bringt, auch um die Frage, wer in Wirtschaftsfragen mitreden darf. Bisher in ihren Positionen unangefochtene Akteure sehen ihre Deutungshoheit und Dogmen bedroht und greifen zum Zweihänder. Es kommt zu ähnlichen Dynamiken wie bei biblischen Dämonenaustreibungen.

Vorrang der Argumente

Mag es in der bisherigen Debatte auch Ausraster wie im «Sonntalk» (vom 22.11.20, ab Minute 21.40) gegeben gegeben haben; letztlich dürfen weder diese noch penetrante Besserwissereien oder Schuldzuweisungen, die auf beiden Seiten vorkamen, den Ausschlag bei der Stimmabgabe geben. Nicht einmal der eigenartige Verlauf, den die Initiative nahm, bis sie nun vors Volk gelangt, sollte beim Stimmverhalten entscheidend sein. Den Vorrang müssen Argumente einnehmen. Am stärksten überzeugen mich bisher die befürwortenden Überlegungen des St. Galler Wirtschaftsethikers Peter Ulrich, welche hier und in seinem folgenden Gedankengang zum Ausdruck kommen.

«Gewiss kann den Unternehmen kaum ein Handeln zugemutet werden, das ihnen im Wettbewerb schaden könnte. Das Problem ist deshalb auf übergeordneter Ebene anzupacken – eben über Rechtsnormen, wie die Initiative sie vorschlägt. Dabei ist (…) ein ordnungsethischer Zugang zweckmässig. Dieser misstraut keineswegs der unternehmensethischen Verantwortungsübernahme, sondern macht sie unter Wettbewerbsbedingungen überhaupt erst zumutbar. Er sorgt dafür, dass im marktwirtschaftlichen Wettbewerb die anständigen Akteure nicht die Dummen sind (…). Der sich selbst überlassene Markt ist ethisch blind. Aufgrund dieser Einsicht hat der UNO-Menschenrechtsrat vor sechs Jahren einstimmig ‘Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte’ deklariert und die Umsetzung mit nationalen Aktionsplänen in allen Ländern gefordert. Das durchdachte Konzept setzt (…) auf eine ausgewogene Verbindung von Recht und Eigenverantwortung der Unternehmen.

Ins Zentrum stellen diese UNO-Prinzipien die Pflicht international agierender Firmen zur Sorgfaltsprüfung bezüglich der Auswirkungen ihrer Geschäftsführung auf Menschen und Umwelt. Dieser Ansatz gilt hierzulande als liberal und pragmatisch: Die Schweizerische Bankiervereinigung folgt ihm mit ihren ‘Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken’. Die Konzernverantwortungsinitiative schlägt im Kern nichts anderes vor als die Erweiterung und Verallgemeinerung dieses Ansatzes. Gesetzlich vorgeschrieben wird laut Initiativtext nur die formale Pflicht der Firmen zur ‘angemessenen’ menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltsprüfung. Firmen sollen zudem die notwendigen Massnahmen ergreifen, um Fehlverhalten auf ihrer gesamten Wertschöpfungskette zu verhindern und gegebenenfalls zu korrigieren. Und schliesslich sollen die Unternehmen über all das transparent Bericht erstatten. Dieses zivilisatorische Minimum eines verantwortlichen Geschäftsgebarens steht keineswegs im (…) Gegensatz zu einer ‘Kultur des nachhaltigen Lösens von Problemen’ auf Basis einer ethischen Selbstverpflichtung der Wirtschaft. Vielmehr schafft es die dafür nötigen Voraussetzungen.» (Tages-Anzeiger, 22.11.2017)

Zum Bild: Zug bei Nacht (wikipedia)

Autor:

Franz-Xaver Hiestand SJ ist 1962 in Wald im Zürcher Oberland geboren und Jesuit seit 1988. Seit 2010 leitet er das aki, die katholische Hochschulgemeinde, in Zürich. Daneben begleitet und leitet er verschiedene Formen von Exerzitien, unter anderem Exerzitien mit Filmen, und arbeitet gelegentlich als Film-Kritiker.

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