• Flüchtling in einer Berliner Kirche. © SJ-Bild/Nina Rücker
  • Abschiebungshaft. © SJ-Bild
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Getauft und doch nicht Christ

Die Abschiebungshaft in Eichstätt ist eine von 13 in Deutschland. Menschen, die hier sind, warten in Gewahrsam auf die Abschiebung in ihr Herkunftsland. Bruder Dieter Müller SJ hat offiziellen Zugang zur Beratung und Begleitung dieser Menschen. Als Seelsorger steht er ihnen in ihren Ängsten zur Seite.

Er bat mich um eine muslimische Gebetskette, und ich gab ihm eine. Vor drei Wochen hatte ich ihm einen Rosenkranz mit in die Abschiebungshaft gebracht. Nun stand der monatliche Sammelflug nach Kabul unmittelbar bevor und die Chancen, dass der junge Afghane nicht mitfliegen musste, waren gering. Sein Asylfolgeantrag war vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bereits abgelehnt worden, die Klage gegen die Ablehnung vor dem Verwaltungsgericht erfolglos geblieben. Behörde und Gericht zweifelten die Ernsthaftigkeit der Konversion an - trotz monatelanger Taufvorbereitung in einem Kloster.

Es blieb jetzt nur noch die Möglichkeit der politischen Intervention. Ein Bischof schaltete sich ein, telefonierte mit dem bayerischen Innenminister. Dieser schloss jedoch eine humanitäre Lösung aus, da es sich – wie er dem Bischof mitteilte – um einen Straftäter handelte. Nun standen eine Geldstrafe wegen einer Schlägerei zwischen ihm und einem Leben in Sicherheit, einem Leben als neugetaufter Katholik in einer offenen Gesellschaft.

Er ist nicht der Einzige, der in seine Heimat abgeschoben wird, obwohl dort auf „Glaubensabfall“ schwere Strafen drohen. Die größte Gruppe unter den Konvertiten in Deutschland stellen Menschen aus dem Iran. Vermutlich ist es die wachsende Zahl von Neugetauften, die Behörden und Verwaltungsgerichte zu einem Misstrauensvorschuss bewegen. Es soll sich dabei einzig um „asyltaktische“ Konversionen handeln. Im BAMF Bescheid des jungen Afghanen heißt es, man sei nicht überzeugt, „...dass der Antragsteller aus ernsthafter, fester innerer Überzeugung zum christlichen Glauben übergetreten ist und für ihn die Ausübung des christlichen Glaubens eine besondere, identitätsprägende und unverzichtbare Bedeutung darstellt (…) Der Antragsteller wirkt eher intellektuell informiert, als persönlich berührt. Es ist durchaus glaubhaft, dass die Taufe und die gemeindlichen Bindungen und Strukturen sich auf sein Leben beruhigend und ordnend ausgewirkt haben bzw. auswirken. Eine enge persönliche Gottesbindung mit dem dauerhaften, ernsthaften Bedürfnis, ein zentral christlich geprägtes Leben weiterhin in Deutschland und dann auch in der Heimat zu führen, ist bei ihm jedoch nicht überzeugend erkennbar. Es fehlt an der hinreichenden Darlegung der näheren Umstände seiner behaupteten inneren Wandlung.“

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat erst kürzlich im Fall eines afghanischen Konvertiten in der Schweiz bekräftigt, dass die Zumutung, den eigenen Glauben zu verleugnen bzw. lediglich im Geheimen zu praktizieren, als unerträglicher seelischer Druck zu charakterisieren sei und gegen das Verbot unmenschlicher und entwürdigender Behandlung verstoße. Um diese höchstrichterliche Rechtsprechung zu umgehen, wird nun also einfach unterstellt, dass die Konversion nicht aus innerer Überzeugung erfolgt sei, gewissermaßen wieder abgelegt werden könne.

Für den jungen Afghanen käme jede mögliche politische oder rechtliche Änderung zu spät. Er wird nun in Kabul seine muslimische Gebetskette mit sich führen. Vielleicht betet er jedoch im Stillen das Ave Maria, wenn er die Kugeln durch die Finger gleiten lässt.

Dieter Müller SJ

Autor:

Dieter Müller SJ

Bruder Dieter Müller SJ hat als Betriebswirt und Krankenpfleger gearbeitet und ist 1997 in den Jesuitenorden eingetreten. Er hat zunächst in Berlin beim Jesuiten-Flüchtlingsdienst (Jesuit Refugee Service, JRS) gearbeitet und arbeitet heute von Nürnberg aus. Er hilft Menschen, die von Abschiebung bedroht sind durch Seelsorge und Rechtsberatung, und begleitet Kirchenasyle.

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