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Abschaffung der Härtefall-kommission?

Wer die Berliner Härtefallkommission abschaffen will, muss sich ernsten Fragen stellen 

Im Berliner Wahlkampf fordert die AfD die Abschaffung der Härtefallkommission. Weiß die Partei eigentlich, was sie damit fordert?

Die Härtefallkommission ist ein gesetzlich vorgesehenes Gremium bei der Berliner Innensenatorin. Sie setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Fachorganisationen und einiger relevanter Senatsverwaltungen zusammen.
Sie wurde geschaffen, um Fälle zu prüfen, in denen eine schematische Anwendung des Aufenthaltsrechts zu schwerwiegenden menschlichen Härten führen würde.

Die Härtefallkommission befasst sich mit Menschen, die Deutschland eigentlich verlassen müssten, bei denen jedoch eine Abschiebung eine außergewöhnliche und unzumutbare Härte bedeuten würde. Sie entscheidet dabei nicht eigenständig über ein Bleiberecht. Vielmehr prüft sie besondere Einzelfälle und kann der Innensenatorin oder dem Innensenator ein Härtefallersuchen vorlegen. Die endgültige Entscheidung liegt ausschließlich bei der zuständigen Senatorin oder dem zuständigen Senator.

Eine solche Regelung existiert, weil Gesetze niemals alle denkbaren Lebenssituationen erfassen können. Deshalb braucht ein Rechtsstaat Instrumente, die außergewöhnliche Einzelfälle berücksichtigen und Menschlichkeit mit Rechtssicherheit verbinden.

Die Härtefallkommission ist daher weder ein „Abschiebeverhinderungsinstrument“ noch ein Ersatz für das reguläre Asylverfahren. Sie ist ein rechtsstaatlich vorgesehenes Instrument, das eine sorgfältige Prüfung außergewöhnlicher humanitärer oder persönlicher Härten ermöglicht.

Als Mitglied der Härtefallkommission empfinde ich die Forderung nach ihrer Abschaffung als einen Angriff auf eine humanitäre Errungenschaft unseres Rechtsstaates. Deshalb frage ich die AfD:

  • Warum soll ein rechtsstaatlich vorgesehenes Instrument abgeschafft werden, das gerade dort greift, wo allgemeine Regeln außergewöhnlichen Lebenssituationen nicht gerecht werden?
  • Welche konkreten menschlichen Schicksale sollen künftig nicht mehr individuell geprüft werden?
  • Wie vereinbaren Sie diese Forderung mit der Menschenwürde nach Artikel 1 des Grundgesetzes?
  • Warum sollen humanitäre Gründe, jahrelange Integration, Erwerbstätigkeit, Ausbildung und ein straffreies Leben künftig keine Rolle mehr spielen?
  • Wer übernimmt die Verantwortung, wenn Familien getrennt, gut integrierte Menschen abgeschoben und besondere Schutzbedürfnisse künftig unberücksichtigt bleiben?

Im Jahr 2025 ermöglichte die Berliner Innensenatorin nach den Beratungen der Härtefallkommission in 186 Fällen insgesamt 286 Menschen eine Bleibeperspektive. Hinter jeder dieser Zahlen stehen Menschen, Familien, Kolleginnen und Kollegen sowie Nachbarinnen und Nachbarn, die in Deutschland Fuß gefasst, Verantwortung übernommen und sich erfolgreich integriert haben.

Darunter befinden sich Menschen, die

  • seit vielen Jahren in Berlin leben,
  • arbeiten oder eine Ausbildung absolvieren,
  • die deutsche Sprache gelernt haben,
  • Kinder haben, die hier geboren wurden oder aufgewachsen sind,
  • enge soziale Bindungen aufgebaut haben,
  • sich in besonderen gesundheitlichen oder familiären Notlagen befinden.

Berlin braucht eine Migrationspolitik, die Recht und Ordnung mit Menschlichkeit verbindet. Ein starker Rechtsstaat zeigt sich nicht dadurch, dass er die Schwächsten einfach ihrem Schicksal überlässt. Er zeigt seine Stärke dadurch, dass er auch in schwierigen Einzelfällen gerecht entscheidet.

Politik darf die Würde des Menschen niemals aus dem Blick verlieren. Sie muss sie schützen und zum Maßstab ihres Handelns machen. Wer rechtsstaatliche Instrumente abschaffen will, die genau diesem Zweck dienen, stellt nicht nur humanitäre Prinzipien infrage, sondern schwächt auch den Rechtsstaat selbst. Eine Gesellschaft, die nur nach starren Regeln handelt und außergewöhnliche menschliche Schicksale ausblendet, verliert einen Teil ihrer Menschlichkeit. Für eine solche Politik steht die AfD. Wir hingegen werden uns weiterhin für einen Rechtsstaat einsetzen, der Recht und Menschlichkeit miteinander verbindet und den einzelnen Menschen nicht aus dem Blick verliert.

Kerollous Shenouda, stellvertretender Direktor des JRS Deutschland und Mitglied der Härtefallkommission

 

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